Preise und Regelungen

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Reitstunden im regulären Schulbetrieb

Longen Unterricht / Einzelunterricht (einzeln, 30 Minuten) 50,- €
Longen Unterricht Monatspauschale 200,- €
1 Reitstunde Gruppe (inklusive Schulpferd) 30,- €
Reitstunde Gruppe Monatspauschale (1 x pro Woche) 120,- €
Reitstunde Gruppe Monatspauschale (2 x pro Woche) 200,- €
Reitstunde Gruppe Monatspauschale (3 x pro Woche) 300,- €

Die Longenstunden sind der wichtigste Einstieg in die Reiterei. Die Pferde werden im Zirkel an einer Longe (lange Leine) in allen Gangarten vom Reitlehrer persönlich geführt. Die Anzahl der Longenstunden sollte bei Anfängern mindestens 16 Stunden betragen, um unter der direkten Aufsicht einen von der Hand losgelassenenen Sitz anzustreben. Der ist für das spätere Reiten in der Gruppe unabdingbar. Auch sollte der Reitschüler während der Zeit seiner Longe bereit sein, das ordentliche Putzen des Pferdes zu erlernen, damit er später selbstständig und gewissenhaft dazu in der Lage ist.

Die Reitstunden betragen 60 Minuten und finden im Rahmen des regulären Schulbetriebs stets als Gruppenstunden mit maximal 6-8 Reitern statt (wenn nicht anders ausgeschrieben).

Der Reitschulbetrieb findet das ganze Jahr über statt (auch in den Schulferien), und nach Absprache mit dem Reitlehrer auch an Feiertagen (abhängig vom Reitlehrer). Einzige Ausnahme sind 2 Wochen in den Sommerferien, wo das Jugendzeltlager und die Ferienfreizeit stattfinden (in diesen 2 Wochen findet kein regulärer Reitunterricht statt).

Einzel-Reitstunden

45 Minuten unter der Betreuung eines unserer Reitlehrer
1 Person 50,- €
2 Personen 80,- €
Die Terminabsprache erfolgt mit dem Reitlehrer.

Jahresbeitrag für die Mitgliedschaft im RVN Pfalzmühle e.V.

Aktives Mitglied ab 18 Jahre 120,- €
Aktives Mitglied unter 18 Jahre 60,- €
Passives Mitglied (stimmberechtigt, keine Teilnahme am Reitbetrieb)  45,- €

Bitte beachten: Im Falle von Lastschrift-Retouren oder Mahnungen erlauben wir uns, eine Aufwandsentschädigung von 10 EUR für unsere Ausgaben und Aufwände zu erheben, zuzüglich des Kostenbetrags, der dem Verein durch die Lastschriftrückgabe entstand.

Regelungen des Reitschulbetriebs:


Vor- und Nachbereitung einplanen:

30 Minuten vor der Reitstunde (Pferd fertig machen/ pflegen/ anderen helfen)
30 Minuten nach der Reitstunde (Hallenpflege, Abäppeln, Stallgasse kehren, Aufräumen, Hufe pflegen, Pferde abschwitzen lassen, Boxen für die Stallruhe vorbereiten.)


Absagen durch Reitschüler:

Pferde sind keine Maschinen und benötigen einen geregelten Tagesablauf. Daher bitten wir - zum Schutz der Pferde - um frühzeitiges Abmelden (spätestens 24 Stunden vor der Reitstunde).


Nachholstunden:

Nachholstunden können nur dann mit dem Reitlehrer vereinbart werden, wenn man sich eine Woche vorher beim entsprechenden Reitlehrer schriftlich abmeldet. Schriftlich heißt in diesem Zusammenhang: Per Zettel (nicht WhatsApp oder E-Mail). Kurzfristig abgesagte Reitstunden können nicht nachgeholt werden!

Damit die Möglichkeit besteht, die verpasste Reitstunde auch bei anderen Reitlehrern nachzuholen, ist der Zettel notwendig (er wird intern weitergeleitet).

Die Nachholstunden sind innerhalb von 14 Tagen nachzuholen.

Ausfall der Reitstunde: Der RVN behält sich vor, Reitstunden 24 h vorher
abzusagen, falls die Teilnehmerzahl unter 3 Reiter fällt. Hierfür wird ein
Ersatztermin vereinbart. Falls unvorhergesehene Ausfälle auf Reitlehrerseite
(Krankheit etc.) sind, werden wir uns bemühen für Ersatz zu sorgen.

Aussetzen vom Reitunterricht: Bei längerer Abwesenheit vom
Reitunterricht besteht die Möglichkeit, den Vertrag mit der Frist von 3
Monaten schriftlich (per Email) zu kündigen (bzw. für eine gewünschte
Zeitspanne auszusetzen). Ein Wiedereintritt ist jedoch dann abhängig vom
Platzangebot in der Reitstunde.

Emails sind unsere Kommunikationsplattform.

Dr. Susanne Weyrauch (info@dr-susanne-weyrauch.de)

Sabrina Klein (sabrina-klein-1991@outlook.de).

Jegliche Vertragsänderungen werden nur bearbeitet, wenn sie per EMAIL an das Kassenwart-Team gerichtet werden! Daher bitte keine Anfragen per WhatsApp, Messenger, SMS oder Ähnlichem stellen - auch die mündliche Information über Änderungen an Reitlehrer ist nicht ausreichend!

Hier einige wichtige Links:  RVN SATZUNG - Aufnahmeantrag - Reitschulvertrag

Verstanden

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